Patienten, die an einer nicht heilbaren und fortschreitenden Erkrankung leiden und deren Lebenserwartung begrenzt ist, haben Anspruch auf Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV). Das Ziel der SAPV ist es, die Lebensqualität und Selbstbestimmung schwerkranker Menschen zu erhalten, zu fördern und zu verbessern, um ihnen ein würdevolles Leben bis zum Tod in vertrauter häuslicher Umgebung zu ermöglichen.
Dies gilt auch für Patienten in stationären Pflegeeinrichtungen oder Einrichtungen der Eingliederungshilfe, wenn diese den Lebensmittelpunkt des Patienten darstellen. Da eine Heilung nicht mehr möglich ist, konzentrieren sich die medizinisch-pflegerischen und psychosozialen Maßnahmen darauf, vorhandene Symptome und Leiden individuell zu lindern. Die Anmeldung des Patienten kann telefonisch erfolgen, entweder durch den Patienten selbst, durch Angehörige, den Haus- oder Facharzt oder das Krankenhaus.