Informationen

Für Patienten und Angehörige

Um die SAPV in Anspruch zu nehmen, sprechen Sie bitte zunächst mit Ihrem Haus- oder Facharzt über Ihre Bedürfnisse und Wünsche. Ihr Arzt kann Ihnen dann eine Verordnung für die SAPV ausstellen, damit Sie von der ganzheitlichen Betreuung durch unser interdisziplinäres Team profitieren können.

Anspruch

Patienten, die an einer nicht heilbaren und fortschreitenden Erkrankung leiden und deren Lebenserwartung begrenzt ist, haben Anspruch auf Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV). Das Ziel der SAPV ist es, die Lebensqualität und Selbstbestimmung schwerkranker Menschen zu erhalten, zu fördern und zu verbessern, um ihnen ein würdevolles Leben bis zum Tod in vertrauter häuslicher Umgebung zu ermöglichen.

Dies gilt auch für Patienten in stationären Pflegeeinrichtungen oder Einrichtungen der Eingliederungshilfe, wenn diese den Lebensmittelpunkt des Patienten darstellen. Da eine Heilung nicht mehr möglich ist, konzentrieren sich die medizinisch-pflegerischen und psychosozialen Maßnahmen darauf, vorhandene Symptome und Leiden individuell zu lindern. Die Anmeldung des Patienten kann telefonisch erfolgen, entweder durch den Patienten selbst, durch Angehörige, den Haus- oder Facharzt oder das Krankenhaus.

Kosten

Gesetzlich Versicherte

Die Krankenkassen übernehmen die Kosten der Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung (SAPV) für gesetzlich versicherte Patienten, sofern die SAPV-Verordnung genehmigt wurde. Bitte stellen Sie sicher, dass die Verordnung, ausgestellt vom Hausarzt (für bis zu 3 Monate) oder Krankenhaus (für bis zu 7 Tage), bei unserem ersten Hausbesuch vorliegt. Unser Büro steht Ihnen gerne für Rückfragen zur Verfügung.

Privat Versicherte

Die Verordnungen, Einwilligungserklärungen und Verträge sind identisch mit denen für gesetzlich versicherte Patienten. In der Regel übernehmen private Krankenversicherer die Kosten der SAPV, auch wenn diese möglicherweise nicht explizit im Versicherungsvertrag aufgeführt ist. Vor Beginn der Versorgung klären wir die Kostenübernahme und unterstützen Sie bei der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen. Unsere Mitarbeiterinnen stehen Ihnen beratend zur Seite.

Umfang der Versorgung

Als SAPV-Team bieten wir schwerstkranken und sterbenden Menschen im Rhein-Kreis Neuss eine umfassende medizinisch-pflegerische und psychosoziale Versorgung.

Unser Ziel ist es, Ihnen gemäß Ihren Wünschen einen möglichst langen Verbleib, idealerweise bis zum Lebensende, in Ihrer vertrauten häuslichen Umgebung zu ermöglichen. Diese vertraute Umgebung kann auch stationäre Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe umfassen, in denen ebenfalls Leistungen der Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung (SAPV) erbracht werden können.

Die SAPV integriert die bisherigen Versorger wie Haus- und Fachärzte, ambulante Pflege- und Hospizdienste sowie stationäre Pflegeeinrichtungen in die Versorgung und koordiniert deren Zusammenarbeit. Zur SAPV gehört eine 24-stündige Rufbereitschaft an allen Tagen des Jahres. Über die Bereitschaftsnummer sind der diensthabende Arzt und die diensthabende Fachpflegekraft im Bedarfsfall rund um die Uhr erreichbar.